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Weder Zweikampf noch Körperverletzung


Frankfurter Rundschau, 30.01.2003:

STEFAN KARL HUG "Weder Zweikampf noch Körperverletzung"
Vor fünfzig Jahren legalisierte der Bundesgerichtshof die viel umstrittene Mensur Am 6. März 1883 wurde vom Reichsgericht eine grundlegende Entscheidung gefällt: Die Mensur wurde als ein "Zweikampf mit tödlichen Waffen" eingestuft. Die Richter ließen dabei bewusst außer Acht, dass der so genannte "Schläger" - im Gegensatz zum Säbel mit gerader Klinge - in der Mensur nicht tödlich sein kann, weil Augen und Hals der Kontrahenten geschützt werden. Dieses Urteil wurde von Korporierten und Juristen scharf angegriffen. Vollkommen zu Unrecht allerdings, denn auch wenn sich bis heute, nicht zuletzt in der Geschichtsschreibung der Korporationen, ein hartnäckig gepflegtes Missverständnis hält: Es war eine Entscheidung nicht gegen, sondern für die schlagenden Verbindungen. Vergessen wird vor allem, dass dem Reichsgerichtsbeschluss von 1883 knapp ein Jahr davor ein erstes Urteil vorausgegangen war: Von ihm wurde die Mensur in der Tat als Körperverletzung geahndet und ausdrücklich nicht dem Zweikampf gleichgestellt. Vergleicht man die Konsequenzen, wird die unterschiedliche Tragweite deutlich. 1882 war ein Jurastudent, der bei einer Mensur erwischt wurde, faktisch vorbestraft. Im Unterschied dazu konnte er mit dem seit 1883 geltenden Recht seine juristische Laufbahn unbeirrt fortsetzen; die damit verbundene Festungshaft galt nun als "Ehrenstrafe", war mit Freigang und sonstigen Erleichterungen verbunden. Das Reichsgerichtsurteil von 1883 hob die diskriminierenden Folgen der früheren Entscheidung auf! Das Establishment des wilhelminischen Kaiserreichs hatte dafür gesorgt, dass eine erste, stichfestere Urteilsbegründung von einer schonenderen Entscheidung revidiert wurde. Nicht nur Bismarck rühmte sich noch im hohen Alter seiner fast dreißig Mensuren; auch der spätere Kaiser Wilhelm II. war 1877/79 dem schlagenden Bonner Corps Borussia beigetreten, obwohl er als Angehöriger des Hochadels nicht fechten durfte. Besonderen Zulauf erhielten die schlagenden Verbindungen von Juristen. Gerade dieser starke Juristenanteil sicherte die notorische Nichtverfolgung eines strafwürdigen Vergehens. Nicht nur in der Justiz, auch in Regierung und Verwaltung waren viele befangen. Richter und Staatsanwälte, Landräte und Ministerpräsidenten: Ein großer Teil von ihnen hatte selber in der Studentenzeit den Schläger geschwungen. Die geringe Zahl der Verurteilungen resultierte aber auch aus einer geringen Zahl von Anzeigen. Die schlagenden Studenten taten niemandem weh außer sich selbst; die Wirte, die ihre Hinterzimmer für dieses Treiben hergaben, verdienten gut daran. Seit der Reichsgründung gewann dieser spezifisch deutsche Studentenbrauch langsam gesellschaftspolitische Bedeutung. Nach dem Kultursoziologen Norbert Elias funktionierten die Verbindungen, vor allem die schlagenden, als ein Motor der inneren Einigung Deutschlands. Was andere Nationen in Jahrhunderten zentralstaatlicher Tradition erreicht hatten, konnte der Berliner Hof ab 1871 nicht kompensieren. Elias: "Stattdessen entwickelten in Deutschland ältere Institutionen, neben dem Heer auch die schlagenden Studentenverbindungen, solche integrativen Funktionen. Mit dem Eintritt in eine der renommierteren Studentenverbindungen betrat ein junger Mann einen Aufzug in das Establishment (. . .) Zugehörigkeit zu einer solchen Studentenverbindung wies ihn überall im Reich unter Mitgliedern eines lokalen Establishments als Zugehörigen aus, der in seinem Verhalten und Empfinden einem eigentümlichen, für die damaligen deutschen Oberschichten charakteristischen Kanon gehorchte." Nach 1871 schlossen die schlagenden Korporationen zunehmend jüdische Aspiranten aus und attackierten die kirchentreuen Katholiken. Die Mensurdebatte spiegelte zwei große Konflikte der deutschen Gesellschaft wider, den Kulturkampf und den Antisemitismus. Der "Kulturkampf", die Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche, führte in Deutschland zu einer fast vollkommenen Sammlung der katholischen Minderheit in eigenen Organisationen. Die meisten katholischen Studenten vereinten sich dementsprechend in konfessionellen, das Fechten ablehnenden Korporationen. Viele katholische Theologen hatten Mensuren gefochten, ohne dies anstößig zu finden, da sie es nicht als Duell betrachteten. Seit 1890 aber verschärfte sich der Ton seitens der katholischen Kirche, die die Mensur ausdrücklich in ihre Verdammung mit einschloss. Katholische Studenten mussten nun schlagenden Korporationen fernbleiben, wollten sie nicht die Exkommunikation riskieren. Die katholischen Verbindungen machten aus der sprichwörtlichen Not eine Tugend. Das Verbot der Kirche wurde nicht umgangen, sondern strikt befolgt und als essenzieller Teil des akademischen Katholizismus verstanden. In den Augen der schlagenden Korporierten besaßen sie damit die unglaubliche Frechheit, das den Mensurfechtern geradezu heilige Auslesekriterium als verzichtbar und moralisch fragwürdig anzusehen. Die Spannungen zwischen den katholischen und den schlagenden Korporationen entluden sich häufig ganz unakademisch in Prügeleien. Der Erste Weltkrieg brachte eine gewisse Entspannung, denn die katholischen Studenten hatten an der Front nicht weniger tapfer gekämpft als ihre Kommilitonen und somit die "Feigheit", eine der Hauptdiffamierungen von Seiten der Schlagenden, widerlegt - die Tapferkeit der jüdischen Deutschen übersah man beflissentlich. Mitte der zwanziger Jahre fanden beide Seiten einen Kompromiss. Die katholischen Verbindungen erklärten, Bemühungen gegen die Mensur nicht zu unterstützen, die schlagenden Verbände anerkannten die "aus sittlicher Überzeugung erfolgende Ablehnung des Zweikampfes." Das 19. Jahrhundert öffnete den jüdischen Studenten erstmals den gleichberechtigten Zugang in deutschsprachige Hochschulen. Aber diese Assimilation fand ihre Gegner und veränderte den religiös begründeten Antijudaismus, der getaufte Juden akzeptiert hatte. Ihm folgte nach und nach der rassische Antisemitismus, der auch konvertierte Juden ablehnte. In Wien waren um 1890 über ein Drittel der Studenten jüdisch. Mehr und mehr wehrten sich die korporierten Juden gegen die antisemitischen Pöbeleien, oft auch durch "Forderungen" mit Säbel und Pistole. So gefährlich diese Forderungen für beide Seiten auch werden konnten, sie trugen doch den Kern gegenseitiger Anerkennung in sich, der Anerkennung der Ehre des anderen, die ihn erst satisfaktionsfähig machte. Für die deutschnationalen schlagenden Korporierten wurde der Boden zunehmend heißer: Einerseits, weil ihr Anteil an allen Studenten vergleichsweise geringer war als im Deutschen Reich, denn im katholisch geprägten Habsburgerreich dominierten die katholischen Verbindungen; andererseits, weil der Anteil der jüdischen Studenten ebenfalls höher war. Diese Zwickmühle führte die deutschnationalen Verbindungen Österreichs im Jahr 1896 zu den berüchtigten "Waidhofner Beschlüßen", mit denen sie sich bequem eines ernst zu nehmenden Gegners entledigten: ". . . in Anbetracht der vielen Beweise, die auch der jüdische Student von seiner Ehrlosigkeit und Charakterlosigkeit gegeben (. . .) faßt die heutige Versammlung deutscher wehrhafter Studentenverbindungen den Beschluß: Dem Juden auf keine Waffe mehr Genugtuung zu geben, da er deren unwürdig ist!" Zwar hatten die meisten reichsdeutschen Verbände schon vor 1900 einen "Arierparagraphen" eingeführt, das generelle Absprechen der Satisfaktionsfähigkeit wie bei den Österreichern konnte sich aber erst nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg durchsetzen. Die Mensur hielt sich in der Weimarer Republik nicht nur, sie breitete sich am stärksten aus: Zu keiner Zeit war ein so hoher Anteil der Studenten in schlagenden Verbindungen organisiert. Gleichzeitig drifteten die Waffenstudenten immer stärker in das völkische und rechtsradikale Lager ab; der Bruch kam für viele mit der Pauperisierung durch die Weltwirtschaftskrise 1928/29. Gerade in diesen Jahren griffen Regierungskoalitionen aus mensurfeindlich gesonnenem Zentrum und SPD stärker durch; Mensuren wurden stärker und öfter geahndet als früher. Die Deutschnationale Volkspartei verteidigte die Mensur, später auch die NSDAP. Der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund und die von den "Waffenringen" dominierten Studentenvertretungen gingen unheilige Allianzen ein; an vielen Universitäten war schon vor dem 30. Januar 1933 die "Machtergreifung" innerhalb der Studentenschaft längst vollzogen. Die Ende Mai 1933 erstmals erfolgte Legalisierung der Mensur wird dementsprechend von vielen Historikern als "nachträgliches Geschenk" der Nazis an die schlagenden Korporationen gewertet. Aber Diktaturen machen keine Geschenke, und nachträgliche Geschenke schon gar nicht. Vielmehr wollten die Nationalsozialisten die Mensur, deren kämpferischen Charakter sie schätzten, für alle deutschen Studenten verbindlich machen. Das scheiterte nicht nur am Widerstand der katholischen Studenten; die Mensur war einfach nicht mehr von ihrer soziohistorischen Trägergruppe, den Verbindungen, zu trennen. Genau diese aber wurden im Zuge der Gleichschaltung aufgelöst und in "Kameradschaften" umgewandelt. Der so gesehene Standesdünkel vertrug sich nicht mit dem propagierten Prinzip der "Volksgemeinschaft". 1937 verbot der Reichsstudentenführer ausdrücklich die Mensur. Den Nationalsozialisten gelang aber nur bedingt die Auflösung der Korporationen, die vielerorts hinter der Fassade nationalsozialistischer Kameradschaften bis Kriegsende das Mensurenschlagen pflegten (Historiker konnten drakonische Strafen für Mensurfechter bislang nicht belegen). Auch im Dritten Reich blieb die Mensur also ein Kavaliersdelikt! Die Alliierten hoben das Gesetz vom Mai 1933 auf. In den folgenden Jahren rekonstituierten sich in den drei Westzonen die Korporationen, auch die schlagenden. Ihre scheinbare Blüte konnte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass ihnen im Vergleich zu früher das Rückgrat gebrochen war. Sie erhoben nicht mehr den Anspruch, die Studentenschaft zu vertreten, viele Hochschulen verbieten bis heute das Farbentragen auf dem Universitätsgelände. Die unklare Rechtslage der Mensur wurde am 29. Januar 1953 dann endgültig durch ein Urteil des BGH beseitigt: "Die Bestimmungsmensur mit Schlägern ist, wenn die üblichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden, weder als Zweikampf noch als Körperverletzung strafbar." Das faktische Verschwinden des Duells und seines tragenden Milieus hatte letztlich auch die Bestimmungsmensur getroffen. Schon in der Weimarer Republik waren Studenten aus den unteren Mittelschichten verstärkt in die schlagenden Verbindungen eingetreten. 1949 hatte sich die konfessionelle Lage der Katholiken in ihr Gegenteil verkehrt, in der Bundesrepublik hatten sie nun knapp die Mehrheit. Das spiegelte sich auch in der gesellschaftlichen Machtposition, von nun an dominierten Angehörige katholischer Korporationsverbände die deutsche Politikbühne. 1963 sollte die Mensur noch einmal die Gemüter erregen, als der AStA-Vorsitzende der Freien Universität Berlin, Eberhard Diepgen, in einer Urabstimmung von einer Zweidrittelmehrheit der FU-Studenten abgewählt wurde - wegen seiner Zugehörigkeit zu einer schlagenden Verbindung. Die Studentenrevolution von 1968 kündigte sich schon leise an. Sie sollte die Korporationen endgültig marginalisieren und mit ihnen auch die Mensur. Sie wurde reduziert auf das, was sie vor 1871 gewesen war: ein martialisches Kampfspiel ohne gesellschaftspolitische Bedeutung.
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